Arbeitsunfälle - Haftung des Arbeitgebers
Der Arbeitgeber hat die Pflicht zu überwachen, ob seine Arbeitnehmer die ihnen übertragenen Aufgaben ordnungsgemäß ausüben. Sollte sich ein Arbeitsunfall aufgrund einer Eigeninitiative des Arbeitnehmers ereignen, ist der Arbeitgeber immer auch mit verantwortlich. Die Haftung des Arbeitgebers kann nur ausgeschlossen werden, wenn nachgewiesen wird, dass der Unfall durch ein abnormes und unvorhersehbares Behnehmen des Arbeitnehmers verursacht wurde. (Kassationsgericht Urteil Nr. 14997 vom 07/07/2011