Arbeitssicherheitskurse kompatibel mit Lohnausgleich
Alle Arbeitssicherheitskurse, außer jene zu Beginn des Arbeitsverhältnisses, sind verpflichtend und Voraussetzung für die Inanspruchnahme von unterstützenden Maßnahmen wie z. B. Lohnausgleich. Daher ist der Besuch solcher Kurse, laut Auskunft des NISF/INPS, auch mit der Lohnausgleichskasse vereinbar.