Arbeitssicherheit - Aussetzung der Unternehmenstätigkeit bei Verstößen
Durch das Gesetzesvertretende Dekret Nr. 106/2009 wurden Änderungen am Einheitstext zur Arbeitssicherheit (Ges.vertr. Dekr. Nr. 81/2009) vorgenommen. Dadurch hat sich ergeben, dass die Aussetzung der Unternehmenstätigkeit nur jene Tätigkeiten betreffen kann, wo gegen die Arbeitssicherheit verstoßen wurde.