Arbeitsmarktreform - Meldung von Arbeit auf Abruf in Südtirol
Das Arbeitsinspektorat Bozen hat mitgeteilt, dass die Meldung einzelnen Abrufe im Sinne der Arbeitsmarktreform in Südtirol vorerst nicht notwendig ist. Die Mitteilungspflicht wird erst mit 1. September 2012 eingefordert. Dann ist die Meldung an das Amt für Arbeitsmarktbeobachtung unter der Faxnummer 0471/418557 bzw. an die Emailadresse notel@provinz.bz.it zu richten. Zur Erleichterung der Mitteilung wird vorab auch ein eigenes Formular zur Verfügung gestellt werden.