Arbeitnehmer in Lohnausgleich oder Mobilität - Mitteilungspflicht abgeschafft
Das NISF/INPS hat mitgeteilt, dass Arbeitnehmer, die sich in Lohnausgleich oder Mobilität befinden, dem Amt nicht mehr mitteilen müssen, wenn sie eine neue Arbeit aufgenommen, und somit kein Anrecht mehr auf das Lohnausgleichs- bzw. Mobilitätsgeld haben. Durch die UNILAV-Meldung des Arbeitgebers wird das NISF/INPS über die neue Arbeit informiert und setzt automatsich die Zahlung aus. (INPS messaggio n. 15079/2013)