Arbeit während der Zeit des Lohnausgleichs
Mit dem Rundschrebein Nr. 107/2010 hat das NISF/INPS erneute Klarstellungen zum Thema Arbeitstätigkeit während des Lohnausgleichs veröffentlicht. Lohnausgleich und gleichzeitige, lohnabhängige oder selbständige Arbeitstätigkeit können teilweise oder gänzlich vereinbar bzw. unvereinbar sein. Das NISF/INPS betont vor allem die gänzliche Unvereinbarkeit, wenn ein Arbeitnehmer, der sich in Lohnausgleich befindet, ein neues, lohnabhängiges Vollzeit-Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit beginnt.