Arbeit auf Abruf und Nachtarbeit
Das Arbeitsministerium hat mitgeteilt, dass auch Arbeitnehmer auf Abruf, welche an mindestens 80 Tagen pro Jahr Nachtarbeit leisten, die ärztlichen Visiten machen müssen, welche lt. Art. 4 des Ges.vertr. Dekrets Nr. 66/2003 für Nachtarbeiter vorgesehen sind (präventive Visite und Kontrollvisite im Zwei-Jahres-Rhythmus).
(Ministero del lavoro, nota 22 luglio 2014, prot. n. 13330)
(Ministero del lavoro, nota 22 luglio 2014, prot. n. 13330)