Arbeit auf Abruf - Anzahl Arbeitstage
Innerhalb 27.06.2016 muss überprüft werden, ob bei den Mitarbeitern auf Abruf in den letzten drei Jahren das Limit von 400 Arbeitstagen eingehalten wurde. Bei Überschreitung dieser Höchstgrenze kommt es laut Gesetzesdekret Nr. 76/2013 zu einer Umwandlung in ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit.