Antrag Familienzulage
Ab 1. Juli 2012 wird, wie jedes Jahr, der Betrag für das Familiengeld aufgrund der neuen Einkommensgrenzen und im Verhältnis zum Familieneinkommen betreffend das Jahr 2011 neu berechnet. Daher müssen die Arbeitnehmer neue Anträge um Familiengeld bei ihrem Arbeitgeber abgeben. Heuer gibt es allerdings eine Neuerung hinsichtlich der notwendigen Dokumentation. Aufgrund einer Gesetzesänderung muss ab 01.01.2012 der Familienbogen durch eine Ersatzerklärung inklusive Kopie der Identitätskarte ersetzt werden. Nähere Informationen zu diesen Ersatzerklärungen und eine eventuelle Hilfestellung erhalten Arbeitnehmer bei ihrer jeweiligen Wohnsitzgemeinde.