Anrecht auf Beitragsbegünstigungen
Ab April wird das NISF/INPS monatlich die Beitragssituation der Arbeitgeber kontrollieren. Wenn die Kontrolle positiv ausfällt, kann der Arbeitgeber vier Monate lang Beitragsbegünstigungen anwenden. Ergibt die Kontrolle ein negatives Ergebnis, dann verschickt das Amt eine Mitteilung mittels PEC, mit der der Arbeitgeber aufgefordert wird, innerhalb 15 Tagen seine Position in Ordnung zu bringen. Sollte dies nicht geschehen, verliert die Firma für einen Monat das Anrecht auf die Beitragsbegünstigung.