Abschaffung des SARS CoV-2 Elternurlaubs ab 01/04/2022
Bis zum 31/03/2022 hatten erwerbstätige Eltern die Möglichkeit, den SARS CoV-2 Elternurlaub in Anspruch zu nehmen, für Kinder, die das 16. Lebensjahr nicht überschritten haben und an Covid-19 erkrankt sind bzw. sich in Quarantäne befinden. Mit dem Ende des nationalen Covid-19-Notstandes ist eine weitere Inanspruchnahme dieser Freistellung jedoch nicht mehr möglich. Ab dem 01/04/2022 müssen Eltern in solchen Fällen somit ausschließlich auf die Bestimmungen laut Gesetz und Kollektivvertrag zurückgreifen.