Abschaffung der Arbeitslosenunterstützung Aspi
Das NISF/INPS hat aufgrund der Abschaffung des Art. 3, Abs. 17 Gesetz Nr. 92/2012 mitgeteilt, dass für suspendierte Arbeitnehmer nach dem 24.09.2015 keine Arbeitslosenunterstützung Aspi ausbezahlt wird.
(Mitteilung INPS Nr. 6024 vom 30. September 2015)
(Mitteilung INPS Nr. 6024 vom 30. September 2015)