Abfertigung und Schadensersatz für Arbeitgeber
Die Abfertigung, welche dem Mitarbeiter bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt wird, kann nicht dafür benutzt werden, um evtl. Schäden zu kompensieren, welche vom Mitarbeiter verursacht wurden. Das bedeutet, dass die Abfertigung in jedem Fall ausbezahlt werden muss. Der Schadensersatz muss erst von einem Richter in einem getrennten Prozess festgelegt werden, und kann somit nicht mit der Abfertigung verrechnet werden.
(Corte di Cassazione, sentenza n. 1695 del 29.01.2015)
(Corte di Cassazione, sentenza n. 1695 del 29.01.2015)