Ab 1. Juli 2020 gilt in Italien eine Bargeldgrenze von 2.000 Euro
Das heißt Zahlungen in Bargeld sind noch bis zu einem Betrag von 1.999,99 Euro möglich. Diese Grenze gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2021. Ab dem 1. Januar 2021 gilt eine Bargeldgrenze von 1.000 Euro.
Es ist auch nicht möglich die Zahlung z.B. für einen Kauf, oder auch einen anderen Grund, in mehrere Zahlungen aufzuteilen, um das Verbot zu umgehen.
Gleichzeitig ändert sich die Mindeststrafe bei Verstößen auf 2.000 Euro (und geht bis 50.000 Euro)
Nicht zu verwechseln: Das Gebot Löhne und Gehälter nicht mit Bargeld zu bezahlen bleibt unverändert und gilt auch für Beträge unter 2.000 Euro. In diesem Fall beginnt das Bargeldverbot bereits mit einem Eurocent
Es ist auch nicht möglich die Zahlung z.B. für einen Kauf, oder auch einen anderen Grund, in mehrere Zahlungen aufzuteilen, um das Verbot zu umgehen.
Gleichzeitig ändert sich die Mindeststrafe bei Verstößen auf 2.000 Euro (und geht bis 50.000 Euro)
Nicht zu verwechseln: Das Gebot Löhne und Gehälter nicht mit Bargeld zu bezahlen bleibt unverändert und gilt auch für Beträge unter 2.000 Euro. In diesem Fall beginnt das Bargeldverbot bereits mit einem Eurocent