Überlassung von Betriebsgütern an Gesellschafter
Wenn Betriebsgüter den Gesellschaftern überlassen werden, die auch Verwalter sind, gelten die Bestimmungen des Art. 51 des Einheitstextes zur Einkommenssteuer (TUIR). Wenn also dem Gesellschafter das Gut in seiner Qualität als Verwalter überlassen wird, so gilt es nicht als "anderes Einkommen", sondern wird dem Einkommen aus lohnabhängiger Tätigkeit gleichgestellt. Handelt es sich um ein Betriebsfahrzeug, werden gleich wie bei Arbeitnehmern, die Kosten lt. ACI-Tabelle für 4.500 km pro Jahr, den Beiträgen und Steuern unterworfen.
(Agenzia delle Entrate, circolare n. 26/E/2012
(Agenzia delle Entrate, circolare n. 26/E/2012