Ärztliche Untersuchung bei nächtlicher Turnusarbeit
Mitarbeiter, die nachts Turnusarbeit verrichten, müssen regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen unterworfen werden. Arbeitgeber, die es unterlassen solche Untersuchungen durchzuführen, können strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt auch nach den zahlreichen Neuerungen im Bereich Arbeitssicherheit. (Urteil des Kassationsgerichtshofes Nr. 5837 vom 12/02/2010)