Wir nehmen das zum Anlass, uns bei Ihnen und Ihrem Team für die absolut professionelle Zusammenarbeit zu bedanken. Wir haben Ihren fachlichen Rat und Ihre Unterstützung sehr geschätzt. Wann immer wir eine Fragestellung oder ein Problem hatten, haben Sie das in kurzer Zeit beantwortet bzw. gelöst. Insbesondere waren wir froh, einen so verständnisvollen und fachlich versierten Gesprächspartner zu haben, wenn es um die Erklärung der Besonderheiten im italienischen Arbeits-, Steuer- oder Sozialversicherungsrecht ging. Ganz herzlichen Dank noch einmal für die wirklich tolle Zusammenarbeit! Dieses gilt auch für Ihr gesamtes Team, welches immer ausgesprochen freundlich und kompetent agiert hat.
Siegfried Rodefeld - Human Resources Manager
R&R Ice Cream Deutschland GmbH - Osnabrück
Das Arbeitsministeriumg hat erste Anweisungen im Bezug auf das sog. "Decreto semplificazioni" veröffentlicht. Eine wichtige Neuerung betrifft die vorgezogene obligatorische Mutterschaft, welche die Arbeitnehmerin bei Komplikationen während der Schwangerschaft bzw. bei gesundheitlichen Problemen beantragen kann. Ab 01.04.2012 muss die Arbeitnehmerin den entsprechenden Antrag nicht mehr beim Arbeitsinspektorat einreichen, sondern direkt beim Sanitätsbetrieb, welcher dann nach einer sachkundigen Überprüfung die Genehmigung ausstellen wird. (Ministero del lavoro, circolare n. 2/2012)
Im Moment suchen wir keine neuen Mitarbeiter, schreiben sie aber ihre Initiativbewerbung an folgende Kontaktdaten!
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