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Beitrag für Aufenthaltsgenehmigung

Personen, die ab 30.01.2012 um die Ausstellung bzw. Erneuerung einer Aufenthaltsgenehmigung ansuchen, müssen einen Beitrag von 80,00 bis 200,00 Euro bezahlen. Der Betrag muss auf ein eigens dafür eingerichtetes Konto eingezahlt werden. (Ministero dell’Interno, circolare 27.01.2012, n. 400/5

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Personalorganisation

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Mit viel Erfahrung verleiht ELAS der Personalarbeit die nötige Zugkraft. Arbeitsabläufe, Arbeitsinhalte, Arbeitsbedingungen und Qualifikationsvorgehen können gemeinsam mit den Partner-Unternehmen analysiert und optimiert werden. Die Personalpolitik steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den strategischen Unternehmenszielen der ELAS-Partner. Um diese Ziele auf möglichst direktem Weg zu erreichen, müssen Arbeitsabläufe klar strukturiert sein, Arbeitsinhalte und Kompetenzen müssen harmonieren, und es braucht Perspektiven. Darin sehen wir die Voraussetzung einer leistungsbeszogenen Lohngestaltung. ELAS beratet bei der Erstellung der Konzepte und unterstützt bei der Umsetzung. 

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