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Beitrag für Aufenthaltsgenehmigung

Personen, die ab 30.01.2012 um die Ausstellung bzw. Erneuerung einer Aufenthaltsgenehmigung ansuchen, müssen einen Beitrag von 80,00 bis 200,00 Euro bezahlen. Der Betrag muss auf ein eigens dafür eingerichtetes Konto eingezahlt werden. (Ministero dell’Interno, circolare 27.01.2012, n. 400/5

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Online mit ELAS

Online mit ELAS

Alle Daten werden bequem über das Internet ausgetauscht. Nutzen Sie die Vorteile unseres Online-Lohnservices durch den Anschluss an unser leistungsfähiges Rechenzentrum. Das heißt: Keine Software kaufen und erneuern, keine Updates installieren, keine Datensicherungen anfertigen, zuverlässige Verfügbarkeit starker Rechnerleistungen.





ELAS-Rechenzentrum
Alle Daten der ELAS-Partner werden hausintern im leistungsstarken Rechenzentrum verwaltet. Mittels Internet und Passwort haben ELAS-Partner jederzeit bequemen Zugriff auf deren aktuelle Daten.

Die Software
ELAS-Software ist ein komplexes System, das größte Flexibilität garantiert, sich den Bedürfnissen kleiner und großer Betriebe anpasst und mit den Wachstumsentwicklungen der Partnerbetriebe Schritt halten kann. Die geschulten ELAS-Programmierer und -Techniker garantieren eine schnell einsetzbare und individuelle Betreuung und optimale Schulung.

Absolute Sicherheit
Alle Daten werden bequem über das Internet ausgetauscht. Der Datenschutz hat deshalb allerhöchste Priorität. Die Daten liegen sicher auf dem internen ELAS SSL-geschützten Server.

Abrufbereite Partner-Daten

Mit der digitalen Datenverwaltung können die Zahlen jederzeit und an jedem Ort eingesehen abgefragt und aktuell verfügbar gemacht werden. Ganz einfach und schnell online am Computer, ohne Papierkrieg.

Output
Je nach Bedürfnis können die erstellten Abrechnungen über den Kunden-PC ausgedruckt werden.Aber es gibt auch einen ELAS-Print-Service, der die Lohnabrechnung gedruckt und sortiert auf den Schreibtisch des ELAS-Partners liefert.