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Wussten Sie schon dass, der Entlassungsschein vom Krankenhaus

auch bei der INPS eingereicht werden muss? Da in diesem Falle allerdings nicht dieselben Termine gelten (innerhalb 2 Tagen nach Ausstellungsdatum) kann der Entlassungsschein im Falle einer Verlängerung gemeinsam mit der weiteren Krankschreibung an die INPS verschickt werden. Wenn es keine Verlängerung gibt, muss nur der Entlassungsschein an die INPS weitergeleitet werden (Rundschreiben INPS Nr. 126 vom 25/07/2003). Achtung, wenn auf dem Entlassungsschein auch eine Krankschreibung für weitere Zeiträume angeführt ist, dann ist derselbe innerhalb der vorgesehenen 2 Tagen nach Ausstellungsdatum beim INPS abzugeben.

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  • VORSPRUNG DURCH UNSERE KOMPETENZ
Durch unsere fachliche Kompetenz und Zuverlässigkeit tragen wir zum langfristigen Erfolg unserer Kunden entscheidend bei. 

  • WIR HABEN SIE VERSTANDEN
Unsere Betreuungs- und Beratungstätigkeit orientiert sich sowohl an den sich ändernden Kundenbedürfnissen als auch am neuesten Stand des fachlichen Wissens. 

  • UNSER PARTNER: DER KUNDE
Wir widmen unseren Kunden die gebührende Aufmerksamkeit damit eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und Vertrauen wachsen. 

  • WIR ENTLASTEN SIE
Wir bieten unseren Kunden professionelle Dienstleistungen zur Unterstützung und Entlastung in den Bereichen Personalverwaltung, Personalmanagement, Führung und Organisation an. 

  • WIR BIETEN MEHR ALS SERVICE
Zur effektiven und effizienten Gestaltung unseres gesamten Angebots pflegen wir ein Netzwerk mit fachlich qualifizierten Partnern 

  • WIR TUN WAS
Alle unsere Mitarbeiter verbessern durch ständige Weiterbildung die notwendige fachliche, methodische, und soziale Tätigkeit und sind somit kompetente Partner. 

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Mit ELAS zusammenarbeiten heißt Zukunft gestalten und den Erfolg sichern.