Die Karl Pedross AG ist Hersteller von Holzprofilen und Bodenzubehör mit insgesamt ca. 250 Mitarbeitern und Standorten in Südtirol, Österreich, Deutschland und Tschechien. Die Firma ELAS unterstützt uns bei der Personalbetreuung in Latsch/Südtirol und stellt uns die Software für die interne Personalverwaltung und -abrechnung zur Verfügung. ELAS ist auch für ein Jahr als Mutterschaftsvertretung für die gesamte Personalverwaltung der Firma Pedross eingesprungen, ein Beleg für große Leistungsfähigkeit und Flexibilität. Wir sind sehr zufrieden mit der freundlichen Betreuung sowie den schnellen und kompetenten Auskünften unserer Ansprechpartner. Wir können die Firma ELAS jederzeit weiterempfehlen.
Albert Moser
KARL PEDROSS AG - S.p.A.
Im Amtsblatt der Republik Nr. 196 vom 23.08.2010 wurde das Gesetz zu den Maßnahmen gegen die Mafia veröffentlicht. Das Gesetz enthält auch neue Bestimmungen bezüglich der Erkennungsausweise auf Baustellen. Der Art. 5 des besagten Gesetzes legt fest, dass der Baustellenausweis ab 07.09.2010 auch das Einstellungsdatum enthalten muss. Im Falle von Weitergabe von Arbeiten ("subappalto") muss auch die entsprechende Genehmigung angeführt sein. Bei selbständigen Arbeitern muss der Name des Auftraggebers auf dem Baustellenausweis ersichtlich sein.
Projektmitarbeiter, welche ausschließlich in die Getrennte Pensionskasse eingeschrieben sind, seit mindestens zwei Monaten keinen Vertrag haben und auch alle anderen Voraussetzungen (u.a. Einkommen des Vorjahres zwischen 5.000 und 20.000 Euro) erfüllen, haben Anrecht auf eine Entschädigung, wenn sie die Arbeit verlieren. Sobald alle Voraussetzungen gegeben sind, müssen sie innerhalb von 30 Tagen einen entsprechenden Antrag an das NISF/INPS stellen.