Die Doppelmayr/Garaventa Gruppe ist Qualitäts- und Technologieführer im Seilbahnwesen. Die genaue Kenntnis der Kundenbedürfnisse und professionelles, präzises Arbeiten sind Grundlagen für die weltweite Marktführerschaft. ELAS ist für uns seit 15 Jahren ein zuverlässiger und kompetenter Partner, wir schätzen die ständige Entwicklung und die präzise Arbeit!
Peter Tschimben - Verwaltungsleitung
Doppelmayr Italia GmbH
Die Bauarbeiterkassen haben beschlossen, dass ab 01.10.2010 kein DURC mehr ausgestellt wird, wenn ein Baubetrieb die Höchstzahl der vom Kollektivvertrag zulässigen Teilzeitverträge überschreitet.
01.09.2010: Die Bauarbeiterkassen haben beschlossen, dass ab 01.10.2010 kein DURC mehr ausgestellt wird, wenn ein Baubetrieb die Höchstzahl der vom Kollektivvertrag zulässigen Teilzeitverträge überschreitet.
31.08.2010: Mit der Mitteilung Nr. 21567/2010 gab das NISF/INPS bekannt, dass auf der Internetseite des Amtes, im Bereich "servizi online", eine neue Version für die Anmeldung von Hausangestellten zur Verfügung steht.
26.08.2010: Mit dem Erlass Nr. 18702 vom 13/08/2010 hat der Kassationsgerichtshof festgelegt, dass Kapitalgesellschaften die Honorare für den einzigen Verwalter bzw. für die Mitglieder des Verwaltungsrates nicht steuerlich absetzen können.
25.08.2010: Mit dem Rundschrebein Nr. 107/2010 hat das NISF/INPS erneute Klarstellungen zum Thema Arbeitstätigkeit während des Lohnausgleichs veröffentlicht. Lohnausgleich und gleichzeitige, lohnabhängige oder selbständige Arbeitstätigkeit können teilweise oder gänzlich vereinbar bzw. unvereinbar sein. Das NISF/INPS betont vor allem die gänzliche Unvereinbarkeit, wenn ein Arbeitnehmer, der sich in Lohnausgleich befindet, ein neues, lohnabhängiges Vollzeit-Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit beginnt.
05.08.2010: Das NISF/INPS hat mit dem Rundschreiben Nr. 105/2010 einen Leitfaden, welcher von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurde, zur Verfügung gestellt. Der Leitfaden liefert Ämtern, Arbeitgebern und Arbeitnehmern wichtige Informationen in Bezug auf die Arbeitstätigkeit in mehreren EU-Mitgliedsstaaten. (INPS Rundschreiben Nr. 105 vom 03.08.2010)