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09.09.2010: Neues zu den Erkennungsausweisen auf Baustellen

Im Amtsblatt der Republik Nr. 196 vom 23.08.2010 wurde das Gesetz zu den Maßnahmen gegen die Mafia veröffentlicht. Das Gesetz enthält auch neue Bestimmungen bezüglich der Erkennungsausweise auf Baustellen. Der Art. 5 des besagten Gesetzes legt fest, dass der Baustellenausweis ab 07.09.2010 auch das Einstellungsdatum enthalten muss. Im Falle von Weitergabe von Arbeiten ("subappalto") muss auch die entsprechende Genehmigung angeführt sein. Bei selbständigen Arbeitern muss der Name des Auftraggebers auf dem Baustellenausweis ersichtlich sein.

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