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Dott. Giorgio Colantonio - Direttore
ARKOM - VESTIAMO L´INFORMAZIONE
Die Agentur der Einnahmen hat präzisiert, dass bei Turnusarbeitern die Ersatzsteuer von 10% nur auf den Turnuszuschlag angewandt werden kann, wenn der Turnus während des Tages geleistet wird. Wenn der selbe Arbeitnehmer aber Nachtarbeit leistet, kann die gesamte Vergütung, d.h. Entlohnung plus Zuschlag, der Ersatzsteuer unterworfen werden.
07.07.2010: Am 01.05.2010 ist das EU-Abkommen Nr. 883/2003 in Kraft getreten, welches die Sozialversicherung auf europäischer Ebene koordiniert. Das Abkommen bekräftigt das Prinzip der einmaligen Sozialversicherung, d.h. EU-Bürger sind nur in einem Staat beitragspflichtig. So unterliegen insbesondere Selbständige und lohnabhängige Arbeitnehmer der Sozialgesetzgebung des Staates, wo die Arbeitstätigkeit ausgeführt wird.
06.07.2010: Der Kollektivvertrag vom 25.11.2009 für Leitende Angestellte von Industriebetrieben sieht vor, dass der Arbeitgeber für den Leitenden Angestellten eine Versicherung abschließen muss. Die Versicherung muss Unfälle abdecken, die verschieden sind von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Im Todesfalle bzw. bei bleibender Invalidität, welche eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses unmöglich macht, muss die Versicherung folgende Summe garantieren: 150.000,00 € für Leitende Angestellte ohne Kinder oder Ehepartner zu Lasten 220.000,00 € für Leitende Angestellte mit einem oder mehreren Kindern und/oder Ehepartner zu Lasten Der Leitende Angestellte beteiligt sich jährlich im Ausmaß von 150,00 € an den Kosten für die Versicherung.
06.07.2010: Am 30.06.2010 hat die Agentur der Einnahmen die Einzahlungkodexe für die Beitragszahlung an die Zusatzrentenfonde des Pensplan über das Mod. F24 festgelegt. Die Beiträge an den Laborfonds, Raiffeisen, Pensplan-Profi und Plurifonds können in nächster Zukunft also direkt über das Mod. F24 eingezahlt werden. (Agentur der Einnahmen Entschlüsse Nr. 63/E und Nr. 64/E vom 30.06.2010)
29.06.2010: In Zukunft wird jeder Arbeitnehmer direkt von zu Hause seine Versicherungsposition online abrufen können. Das NISF/INPS informiert die betroffenen Arbeitnehmer darüber in einem Brief. Als erstes werden jene Arbeitnehmer kontaktiert, die nahe am Pensionsantritt sind, ab Mitte Juni trifft es jene die seit 2005 eingeschrieben sind und im September dann Personen, welche in die Getrennte Pensionskasse eingetragen sind.
29.06.2010: Die Leistungen bei Amateursportvereinen gelten als verschiedene Einkommen ("redditi diversi") und sind somit von den Versicherungsprämien INAIL und Sozialbeiträgen ENPALS befreit. (Arbeitsministerium Interpell Nr. 22/2010)