Wir sind europaweit Marktführer in der Produktion von Dunstäpfel, Dunstbirnen und Tiefkühlobst , ein spezialisierter Abpackbetrieb für Südtiroler Qualitätsäpfel und bieten täglich frisch gepflücktes Obst auf unserer Obstversteigerung Egma an. Wir beschäftigen in den verschiedenen Abteilungen ca. 150 Mitarbeiter und schätzen an ELAS die kompetente Beratung, pünktliche Lohnausarbeitung und die partnerschaftliche Zusammenarbeit. Weiters ist für uns die ständige Weiterbildung des fachlichen Wissens wichtig und haben in Elas einen professionellen Informationspartner.
Sabine Theiner - Personalleitung
Fructus Meran AG
Die Bauarbeiterkassen haben beschlossen, dass ab 01.10.2010 kein DURC mehr ausgestellt wird, wenn ein Baubetrieb die Höchstzahl der vom Kollektivvertrag zulässigen Teilzeitverträge überschreitet.
08.07.2010: Das Arbeitsministerium hat kürzlich zwei Stellungnahmen zu den Freistellungen für den Beistand von Menschen mit Behinderung (Gesetz Nr. 104/1992) veröffentlicht. Im Interpell Nr. 31/2010 wurde klar gestellt, dass bei der Wahl des Zeitpunkts der Freistellungen der Bedarf an Beistand des Behinderten vor den Erfordernissen des Betriebes steht. Mit dem Interpell Nr. 30/2010 erkennt das Arbeitsministerium, im Gegensatz zum Rundschreiben NISF/INPS Nr. 64/2001, das Recht auf die außerordentlichen Freistellungen auch für jene Zeiträume an, in denen der Behinderte selbst arbeitet.
08.07.2010: Das INAIL hat den Zusatzbeitrag in der Landwirtschaft zur Deckung der Spesen bezüglich des Biologischen Schadens 2009 festgelegt. Das Amt hat einen Zuschlag von 1,60% auf die Versicherungsprämie 2009 bestimmt. Die Bestimmung wird an das Arbeitsministerium weitergeleteitet, welches das Dekret erlassen muss. (INAIL Bestimmung Nr. 15 vom 30.06.2010)
08.07.2010: Die Aufzeichnung der Spesenrückvergütungen im Einheitslohnbuch ("Libro Unico del Lavoro") sind abhängig von der Position der Person, welche die Rückvergütung bekommt. Die Spesenrückvergütung an Personen, die in das Einheitslohnbuch eingtragen werden müssen (lohnabhängige Arbeitnehmer, frei kontinuirlich Mitarbeiter, Stille Gesellschafter mit Arbeitsbeteiligung) müssen dort auch registriert werden. Dies präzisierte das Arbeitsministerium im Interpell Nr. 27 vom 06.07.2010.
07.07.2010: Mitarbeiter, die nachts Turnusarbeit verrichten, müssen regelmäßigen ärztlichen Untersuchungen unterworfen werden. Arbeitgeber, die es unterlassen solche Untersuchungen durchzuführen, können strafrechtlich verfolgt werden. Dies gilt auch nach den zahlreichen Neuerungen im Bereich Arbeitssicherheit. (Urteil des Kassationsgerichtshofes Nr. 5837 vom 12/02/2010)
07.07.2010: Aufgrund eines gesamtstaatlichen Abkommens aus dem Jahre 1988 mußten Handwerksbetriebe mit Arbeitnehmern in den vergangenen Jahren immer innerhalb 15. Juli die Einzahlung von Beiträgen an den "Fond für die Sicherung des Einkommens und an den "Fonds für gewerkschaftliche Vertretung" vornehmen. Da dieses ausgelaufene Abkommen zur Zeit neu überarbeitet wird, ist die Zahlung nicht zum 15. Juli 2010 fällig, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt. Sobald die Neuerungen veröffentlicht sind, werden wir Sie termingerecht informieren.