Die Firma Erbbrot ist ein Familienunternehmen und hat sich ihre Leidenschaft, Brot und Backwaren herzustellen und zu vertreiben, zum Beruf gemacht. Der größte Teil unserer Kunden sind Stammkunden, die auf gute Ware Wert legen, die aus naturbelassenen Zutaten und handwerklicher Herstellung stammen. Die Firma Erbbrot wurde im Jahre 1952 gegründet und hat mittlerweile eine Mannschaft von 40 hochmotivierten Mitarbeitern. Genau an dieser Stelle möchten wir uns bei dem Studio Elas Team herzlichst für die äußerst professionelle Unterstützung, seit mittlerweile 16 Jahren bedanken. Auch in komplexen und sensiblen Angelegenheiten ist eure Flexibilität und Präzision 1A.
Sabine Erb Geschäftsführung
Erbbrot Bäckerei – Konditorei
Im Amtsblatt der Republik Nr. 196 vom 23.08.2010 wurde das Gesetz zu den Maßnahmen gegen die Mafia veröffentlicht. Das Gesetz enthält auch neue Bestimmungen bezüglich der Erkennungsausweise auf Baustellen. Der Art. 5 des besagten Gesetzes legt fest, dass der Baustellenausweis ab 07.09.2010 auch das Einstellungsdatum enthalten muss. Im Falle von Weitergabe von Arbeiten ("subappalto") muss auch die entsprechende Genehmigung angeführt sein. Bei selbständigen Arbeitern muss der Name des Auftraggebers auf dem Baustellenausweis ersichtlich sein.
21.07.2010: Die Pflicht zur telematischen Übermittlung der Krankenscheine wurde nicht aufgeschoben, die Testphase geht aber weiter. Das Ministerium für Öffentliche Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass während dieser Testphase keine Strafen ausgesprochen werden, wenn die Übermittlung des Krankenscheins nicht telematisch erfolgt. Die Ärzte, welche die technischen Möglichkeiten haben, werden jedoch dazu angehalten, die Online-Übermittlung der Krankenscheine zu nutzen, um das System zu optimieren.
14.07.2010: Im Amtsblatt der Republik Nr. 161 vom 13.07.2010 wurde das Ministerialdekret vom 09.07.2010 veröffentlicht, welche die Einführung des neuen Verfahrens zur Aufzeichnung von Abfällen (sog. Sistri) auf den 01.10.2010 aufschiebt.
14.07.2010: Am 01.08.2010 tritt, wie bereits mitgeteilt, die Pflicht zur Bewertung des arbeitsbedingten Stresses in Kraft. Für die Öffentliche Verwaltung gilt ein Aufschub bis 31.12.2010 (Gesetzesdekret Nr. 78/2010). Die Haushaltskommission des Senats hat nun einen Abänderungsantrag verabschiedet, welcher diesen Aufschub auch auf die privaten Arbeitgeber ausweitet. Jedoch gilt, wie für alle Abänderungsanträge, dass dieser noch nicht in Kraft getreten ist, dass er vom Senat angenommen, und dann gegebenenfalls von der Abgeordnetenkammer bestätigt werden muss. Somit bleibt die Pflicht zur Bewertung des arbeitsbedingten Stresses ab 01.08.2010 aufrecht. (Studio Associato Scattolin Cozzutti)
14.07.2010: Das NISF/INPS hat kürzlich drei Rundschreiben veröffentlicht, mit denen Erklärungen geliefert wurden bezüglich der Inanspruchnahme von Leistungen für Arbeitnehmer, welche in mehreren EU-Staaten tätig sind. Die Rundschreiben behandeln die Themen familiäre Leistungen, Krankheit und Mutterschaft und Pensionen. So wird u.a. klar gestellt, dass das NISF/INPS, mit Hilfe der lokalen Sanitätsorganisationen, auch Kontrollen beim ausländischen Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort durchführen kann, um den Krankheitszustand des Arbeitnehmers zu überprüfen. (Rundschreiben NISF/INPS Nr. 86, 87 und 88 vom 02.07.2010)
14.07.2010: Das Arbeitsministerium hat in einem Rundschreiben Klarheiten im Bezug auf die Definition von "Nacht" und "Nachtarbeit" im Transportsektor veröffentlicht. Unter "Nacht" versteht man einen Zeitraum von mindestens vier aufeinanderfolgenden Stunden in der Zeit zwischen 00,00 Uhr und 7,00 Uhr. "Nachtarbeit" ist jede Arbeitsleistung während der Nacht. Im Falle von Nachtarbeit darf die Arbeitszeit höchstens 10 Stunden in einem Zeitraum von 24 Stunden betragen. Diese Höchstgrenze kann vom Kollektivvertrag nicht abgeändert werden.