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09.09.2010: Neues zu den Erkennungsausweisen auf Baustellen

Im Amtsblatt der Republik Nr. 196 vom 23.08.2010 wurde das Gesetz zu den Maßnahmen gegen die Mafia veröffentlicht. Das Gesetz enthält auch neue Bestimmungen bezüglich der Erkennungsausweise auf Baustellen. Der Art. 5 des besagten Gesetzes legt fest, dass der Baustellenausweis ab 07.09.2010 auch das Einstellungsdatum enthalten muss. Im Falle von Weitergabe von Arbeiten ("subappalto") muss auch die entsprechende Genehmigung angeführt sein. Bei selbständigen Arbeitern muss der Name des Auftraggebers auf dem Baustellenausweis ersichtlich sein.

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21.07.2010: Krankenschein online - Testphase geht weiter

21.07.2010: Krankenschein online - Testphase geht weiter

21.07.2010:  Die Pflicht zur telematischen Übermittlung der Krankenscheine wurde nicht aufgeschoben, die Testphase geht aber weiter. Das Ministerium für Öffentliche Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass während dieser Testphase keine Strafen ausgesprochen werden, wenn die Übermittlung des Krankenscheins nicht telematisch erfolgt. Die Ärzte, welche die technischen Möglichkeiten haben, werden jedoch dazu angehalten, die Online-Übermittlung der Krankenscheine zu nutzen, um das System zu optimieren.

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14.07.2010: Aufschub SISTRI ist amtlich

14.07.2010: Aufschub SISTRI ist amtlich

14.07.2010:  Im Amtsblatt der Republik Nr. 161 vom 13.07.2010 wurde das Ministerialdekret vom 09.07.2010 veröffentlicht, welche die Einführung des neuen Verfahrens zur Aufzeichnung von Abfällen (sog. Sistri) auf den 01.10.2010 aufschiebt.

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14.07.2010: Bewertung Arbeitsbedingter Stress - Präzisierung zum In-Kraft-Treten der neuen Pflicht

14.07.2010: Bewertung Arbeitsbedingter Stress - Präzisierung zum In-Kraft-Treten der neuen Pflicht

14.07.2010:  Am 01.08.2010 tritt, wie bereits mitgeteilt, die Pflicht zur Bewertung des arbeitsbedingten Stresses in Kraft. Für die Öffentliche Verwaltung gilt ein Aufschub bis 31.12.2010 (Gesetzesdekret Nr. 78/2010). Die Haushaltskommission des Senats hat nun einen Abänderungsantrag verabschiedet, welcher diesen Aufschub auch auf die privaten Arbeitgeber ausweitet. Jedoch gilt, wie für alle Abänderungsanträge, dass dieser noch nicht in Kraft getreten ist, dass er vom Senat angenommen, und dann gegebenenfalls von der Abgeordnetenkammer bestätigt werden muss. Somit bleibt die Pflicht zur Bewertung des arbeitsbedingten Stresses ab 01.08.2010 aufrecht. (Studio Associato Scattolin Cozzutti)

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14.07.2010: Leistungen für Arbeitnehmer in der EU: die neuen Regeln

14.07.2010: Leistungen für Arbeitnehmer in der EU: die neuen Regeln

14.07.2010:  Das NISF/INPS hat kürzlich drei Rundschreiben veröffentlicht, mit denen Erklärungen geliefert wurden bezüglich der Inanspruchnahme von Leistungen für Arbeitnehmer, welche in mehreren EU-Staaten tätig sind. Die Rundschreiben behandeln die Themen familiäre Leistungen, Krankheit und Mutterschaft und Pensionen. So wird u.a. klar gestellt, dass das NISF/INPS, mit Hilfe der lokalen Sanitätsorganisationen, auch Kontrollen beim ausländischen Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort durchführen kann, um den Krankheitszustand des Arbeitnehmers zu überprüfen. (Rundschreiben NISF/INPS Nr. 86, 87 und 88 vom 02.07.2010)

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14.07.2010: Transportsektor - Definition von "Nacht" und "Nachtarbeit"

14.07.2010: Transportsektor - Definition von "Nacht" und "Nachtarbeit"

14.07.2010:  Das Arbeitsministerium hat in einem Rundschreiben Klarheiten im Bezug auf die Definition von "Nacht" und "Nachtarbeit" im Transportsektor veröffentlicht. Unter "Nacht" versteht man einen Zeitraum von mindestens vier aufeinanderfolgenden Stunden in der Zeit zwischen 00,00 Uhr und 7,00 Uhr. "Nachtarbeit" ist jede Arbeitsleistung während der Nacht. Im Falle von Nachtarbeit darf die Arbeitszeit höchstens 10 Stunden in einem Zeitraum von 24 Stunden betragen. Diese Höchstgrenze kann vom Kollektivvertrag nicht abgeändert werden.

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