Die Geschäftsbeziehung mit ELAS begann vor ca. 25 Jahren. Seither führt ELAS die gesamte Lohn- und Gehaltsabrechnung unserer Firmen: zuerst für die damalige „Gärtnerei Vill“ und „Grünbau OHG“, und seit der Neugründung 2003 für die Galanthus des Mairhofer Helmuth und die Galanthus OHG der Höllrigl S. & Co. durch. Die Zusammenarbeit ist geprägt von einem außerordentlich guten Service, die Mitarbeiter der ELAS überzeugen uns durch absolut zuverlässige und pünktliche Erledigung aller Aufgaben. Sämtliche lohnbezogenen Aufgaben werden von der Lohnbuchhaltung perfekt und professionell ausgeführt. Hiermit möchten wir uns für die gute Zusammenarbeit und die Qualität, sowie für die Freundlichkeit und Zuverlässigkeit bei allen in Ihrem Team und im besonderen bei Ihrer Leiterin Frau Astrid Wenin ganz herzlich bedanken.
Helmuth Mairhofer - Geschäftsleitung
GALANTHUS "Gärtnerei im Konvent" Lana
Die Bauarbeiterkassen haben beschlossen, dass ab 01.10.2010 kein DURC mehr ausgestellt wird, wenn ein Baubetrieb die Höchstzahl der vom Kollektivvertrag zulässigen Teilzeitverträge überschreitet.
28.07.2010: Mit dem D.P.C.M vom 27.07.2010 (wahrscheinlich morgen Veröffentlichung im Amtsblatt der Republik) wurde der Aufschub verschiedener Fälligkeiten auf den 20. August festgelegt. Das bedeutet, alle Steuer- und Beitragszahlungen, welche in der Zeit vom 01.08.2010 bis 20.08.2010 fällig sind, können, ohne Zuschlag, am 20. August bezahlt werden. Dieser Aufschub betrifft auch die Raten des Mod. UNICO, welche am 2. August fällig sind. Aufrecht bleibt dagegen der 5. August als Fälligkeit für jene Steuerzahler, welche von den Sektorenstudien betroffen sind.
28.07.2010: Die neue Zusatzkrankenversicherung Cas.Sa Colf tritt mit 01.07.2010 in Kraft. Sie gewährt den Hausangestellten ein Tagegeld bei Krankheit (20 Euro für maximal 20 Tage) und die Rückerstattung von Tickets (300 Euro pro Jahr). Für die Arbeitgeber gewährt die Cas.Sa Colf eine Abdeckung des Unfallrisikos (auch auf dem Weg zur Arbeit bzw. nach Hause) der Hausangestellten bis zu einem Höchstbetrag von 50.000 Euro. Die Einschreibung in die neue Zusatzkrankenversicherung ist für all jene verpflichtend, welche den Nationalen Kollektivvertrag für Hausangestellte anwenden. Die Zusatzkrankenversicherung kostet 0,03 Euro pro Stunde: 0,02 Euro zu Lasten des Arbeitgebers und 0,01 Euro zu Lasten der Hausangestellten. Die Einzahlung erfolgt über das NISF/INPS, gemeinsam mit den anderen Sozialbeiträgen.
27.07.2010: Seit 01.05.2010 gelten die neuen Regelungen bezüglich der Entsendung innerhalb der Europäischen Union. Das NISF/INPS hat mit dem Rundschreiben Nr. 99 vom 21.07.2010 das neue Formular A1, sowie ein Informationsschreiben für die Betriebe und Arbeitnehmer veröffentlicht.
27.07.2010: Wir erinnern unsere Kunden daran, dass das Mod. 770 "Ordinario" innerhalb 20.08.2010 an die Finanzverwaltung verschickt werden muss. Während des Mod. 770 "Semplificato" nur wenige Steuersubstitute betrifft (nur jene, welche Entgelte an lohnabhängige und selbständige Mitarbeiter, sowie Provisionen ausgezahlt haben), betrifft das Mod. 770 "Ordinario" eine weit größere Zahl.
21.07.2010: Die Pflicht zur telematischen Übermittlung der Krankenscheine wurde nicht aufgeschoben, die Testphase geht aber weiter. Das Ministerium für Öffentliche Verwaltung macht darauf aufmerksam, dass während dieser Testphase keine Strafen ausgesprochen werden, wenn die Übermittlung des Krankenscheins nicht telematisch erfolgt. Die Ärzte, welche die technischen Möglichkeiten haben, werden jedoch dazu angehalten, die Online-Übermittlung der Krankenscheine zu nutzen, um das System zu optimieren.